Jeder kann mal verhindert sein. Wichtige Termine, Krankheit, Urlaub, … – es gibt gute Gründe. Wird die Unterrichtsstunde durch den Schüler bis zu 24 Stunden vorher rechtzeitig abgesagt, kann die Stunde nachgeholt werden und wird so nicht ersatzlos gestrichen. Ausfallstunden durch einen erkrankten Lehrer werden auf jden Fall vertreten oder nachgeholt.